Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Pferdeschwestern -
Lara Wirz & Pamir Demiriz
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von den PFERDESCHWESTERN mit ihrer Kundschaft. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung seitens Kund*in an PFERDESCHWESTERN gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Mitwirkungspflicht der Kundschaft
Die Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen und Abmachungen. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Alle Dienstleistungen von PFERDESCHWESTERN sind freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse. PFERDESCHWESTERN steht dem Menschen als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Menschen geleistet. Der Mensch sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
Jeder Mensch trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Dienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung.
3. Auftragsumfang, Kosten und Kündigung
Ziele werden bei Bedarf in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn klärt PFERDESCHWESTERN zusammen mit Auftraggeber*innen, die jeweiligen Erwartungen. Die Kosten werden vereinbart und auf Seite 1 festgehalten.
PFERDESCHWESTERN erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen.
Eine Kündigung kann jederzeit durch die Vertragspartner erfolgen. Sie kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen.
In der Arbeit mit den Pferden wird gewünscht, dass noch mindestens zwei Lektionen durchgeführt werden, um einen guten Abschluss zu finden. Im heilpädagogischen Reiten mit Jugendlichen und Kindern werden die ersten 10 Lektionen fix vereinbart (nach dem Kennenlernen). Es wäre nicht förderlich für die Beziehung und die Entwicklung zwischen Mensch und Pferd, wenn es nach wenigen Malen schon auseinanderginge. Bei Unstimmigkeiten werden Gespräche geführt und nach Wegen gesucht.
4. Spesen
Anfahrtskosten:
auf Anfrage; wenn möglich wird eine Tour erstellt.
Andere Auslagen:
Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten werden mit den Auftraggeber*innen abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.
5. Sitzungen und Dienstleistungen
Eine kostenfreie Absage einer Sitzung oder Dienstleistung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei Absagen am Tag des vereinbarten Auftragsbeginns wird der Gesamtbetrag verrechnet.
Ausfall von Dienstleistungen von PFERDESCHWESTERN bedingt durch Krankheit und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt PFERDESCHWESTERN keinerlei Haftung.
6. Vertraulichkeit
PFERDESCHWESTERN verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Kundschaft auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
7. Haftung
Bei der Tätigkeit von PFERDESCHWESTERN handelt es sich um reine Dienstleistungstätigkeiten. Ein Erfolg ist weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Der Versand beziehungsweise die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Kundschaft.
8. Versicherungsschutz
Die Versicherung der Teilnehmer ist einzig Sache der Auftraggeber*innen. PFERDESCHWESTERN schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. PFERDESCHWESTERN haften im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in ihrer Funktion als Reitpädagogin und im pferdegestütztem Coaching. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Das Abschliessen einer Haftpflicht und Unfallversicherung ist Sache der Auftraggeber*innen.
Im Umgang mit Pferden empfiehlt sich in die Haftpflichtversicherung “Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug” mit einzuschliessen. PFERDESCHWESTERN übernimmt keine Haftung für Teilnehmer oder deren Ausrüstung. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher. Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen.
Wichtig: Dienstleistung mit Pferden- Sicherheit
Das Tragen eines geprüften Reithelms mit 3-Punkt-Befestigung ist obligatorisch unter 18 Jahren. Der Reiter/die Reiterin ist verpflichtet, festes Schuhwerk, das über den Knöchel geht zu tragen. Das Zusammensein mit dem Pferd beinhaltet gewisse Risiken. Das Pferd ist ein Fluchttier. Trotz spezieller und sorgfältiger Ausbildung der Pferde, kann es zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen. Daher ist es wichtig, im Kontakt mit ihnen besondere Sorgfalt walten zu lassen und sich an besprochene Regeln zu halten. Das Füttern der Pferde, sowie das Betreten des Auslaufs ist nur unter Aufsicht gestattet oder auf ausdrückliche Erlaubnis.
9. Gerichtsstand
Es gilt das schweizerische Recht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.